Wer wir sind
Wir sind gemeinnützig und fördern unterschiedliche Bereiche.
Jeder kann Mitglied werden. Wir freuen uns auf Sie.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Wir fördern folgende Bereiche:
- Jugendhilfe, Bildung, Kriminalprävention
- die internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und den Völkerverständigungsgedanken,
- den Schutz von Ehe und Familie,
- mildtätige Zwecke durch Hilfeleistung für Menschen, die unvermittelt in schwere Not geraten sind beziehungsweise Prävention zur Verhinderung einer Notlage.
Die Umsetzung des Vereinszwecks erfolgt beispielhaft durch das Anbieten von polizeifachlichen Vorträgen und Veranstaltungen, die Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Form eines Kinderferienprogramms, die Unterstützung von in Not geratenen Angehörigen des LKA BW sowie der Polizei Baden-Württemberg und deren Familien.
Verein der Freunde und Förderer des Landeskriminalamtes
Baden-Württemberg e. V., kurz Förderverein LKA BW e. V.
Wir sitzen beim LKA.
Der Förderverein LKA BW e. V. hat seinen Vereinssitz am Standort des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg in der Taubenheimstraße 85 in 70 372 Stuttgart.
Der Förderverein ist seit dem 20. Mai 2020 im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter VR 72 46 33 eingetragen.
Das Finanzamt Stuttgart hat dem Förderverein die Gemeinnützigkeit anerkannt.
Die Spenden.
Der Großteil des Vereinsvermögens finanziert sich aus Spenden von Unternehmen und Privatpersonen. Wir nehmen Spenden nur an, wenn dies mit der Neutralität und Aufgabenwahrnehmung der Polizei vereinbar ist.
Ferner können auch die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe Geldauflagen aus Strafsachen dem Verein zusprechen.
Zudem erhebt der Verein einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt derzeit pro Jahr und Person 12 Euro. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, den Betrag höher festzulegen.
Ihr Weg in den Verein.
Jede natürliche sowie juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts kann Mitglied werden. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt und vom Vorstand angenommen werden.
Hier finden Sie den Mitgliedsantrag.
Zu guter Letzt.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie den Förderverein als Mitglied oder durch Spenden unterstützen. Wir stellen Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Der Vorstand